Nach einem Unfall müssen Sie nicht immer die Kosten tragen, sondern die Kosten wird die gegnerische Versicherung tragen müssen. Grundsätzlich gilt: Sind Sie
nicht schuldig an dem Autounfall, somit werden die Rechtsanwaltkosten auch von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt. Wir sind mit mehreren
Anwälte kooperiert, die von uns erstellten Vollmacht erleichtert die Abwicklung des
Schadenverfahrens. Wir begleiten den Kunden von Anfang bis Ende, um unsere Kunden zufrieden zu stellen.