Wann genau wird die Nutzungsausfallentschädigung gezahlt?
Normalerweise erhältst der Geschädigte die sogenannte Freizeitfahrzeuge keine Nutzungsausfallentschädigung. Wenn der Geschädigte allerdings kein Auto, sondern nur
das Motorrad besitzt und es auch zum Beispiel täglich für den Weg in die Arbeit nutzt, hat auch den Anspruch auf den Ausgleich.
Die Nutzungsausfallentschädigung enthält der Geschädigte, wenn sein Fahrzeug bei einem Unfall geschädigt ist und die Reparaturen an seinem Fahrzeug durchgeführt worden ist. Nach der
Reparatur ist unbedingt Fotos beim Anwalt oder Versicherung einzureichen.