Wertminderung


Eine Wertminderung erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen, das Fahrzeug darf nicht mehr als 8 Jahre oder kein 100 tkm erreicht haben, so besteht die Möglichkeit eine Wertminderung von der Versicherungen zu bekommen.

Grundsätzlich gibt es keine einheitliche und klare Regelung, wie die Wertminderung nach einem Unfall zu berechnen ist. Die meisten Gerichte ziehen die Methode von Ruhkopf / Sahm heran, um die Wertminderung zu berechnen. Es gibt jedoch regionale Unterschiede und eine Vielzahl anderer Berechnungsmethoden. Wir stellen hier zunächst die bekannteste Methode vor, die Versicherung des Unfallverursachers und die Gerichte können sich allerdings auch an anderen Methoden orientieren.

Auch wenn ein Kfz nach einem Unfall vollständig repariert wurde, wird es nicht mehr zum tatsächlichen Wert verkauft werden können. Daher gilt der Wagen als im Wert gemindert. Es gibt dabei verschiedene Arten der Wertminderung.